Gesetzlicher Verbraucherschutz
Am 21.05.2001 trat die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in Kraft und seit 03.05.2011 gilt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung*. Allgemein stellt die Trinkwasserverordnung eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) „...über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch..." in nationales Recht dar. Konkret heißt es im § 1 der Trinkwasserverordnung: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit [...] zu schützen."
Â
Â
Quellenverzeichnis:
* Â Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 11.05.2011




